03/14/2022

Die Immobiliengesellschaft kündigte am letzten Freitag an, dass sie die Traktandenliste für ihre Generalversammlung vom 23. März 2022 abgeändert und den Schwellenwert für die Traktandierung eines Punktes an der Generalversammlung gesenkt habe. Angesichts der von Ethos geäusserten Bedenken bezüglich des ursprünglichen Vorschlags des Verwaltungsrats, der die Aktionärsrechte verschlechterte, erklärte sich der Verwaltungsrat schliesslich einverstanden, seinen Vorschlag zu revidieren und einen Schwellenwert von 0.25%, anstelle der ursprünglich vorgeschlagenen 0.5%, festzulegen. Diese Meinungsänderung ist eine konkrete Auswirkung des Dialogs, den Ethos mit den Führungsinstanzen des Unternehmens geführt hat.

Das Unternehmen Swiss Prime Site gab am letzten Freitag bekannt, es ändere Punkt 7.1 der Traktandenliste seiner Generalversammlung 2022, die am 23. März stattfinden wird. Der neu vorgeschlagene Schwellenwert für die Einreichung von Traktandierungsbegehren durch die Aktionäre und Aktionärinnen ist nun auf 0.25% des Aktienkapitals festgesetzt, anstatt auf 0.5% wie ursprünglich vorgeschlagen. 

Ethos begrüsst diese Entscheidung, die im Anschluss des Dialoges erfolgte, der mit dem Unternehmen nach der Veröffentlichung seiner Traktandenliste am 17. Februar aufgenommen wurde. Da Ethos den neuen Schwellenwert als annehmbar erachtet, ändert sie nun auch ihre Haltung und empfiehlt den Aktionären und Aktionärinnen, Punkt 7.1 der Traktandenliste zu genehmigen. «Dieser stellt einen guten Kompromiss dar, dank dem ein für die Aktionäre und Aktionärinnen erreichbarer Schwellenwert beibehalten wird», betont der Direktor von Ethos, Vincent Kaufmann. 

Ethos warnte schon mehrmals vor einer möglichen Verschlechterung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Revision des Schweizer Obligationenrechts. Laut dem neuen Text, der 2023 in Kraft treten wird, haben Aktionäre und Aktionärinnen, die 0.5% des Unternehmenskapitals halten, das Recht, einen Verhandlungsgegenstand an der Generalversammlung traktandieren zu lassen. Aber rund die Hälfte der 48 Unternehmen im SMI Expanded (darunter Swiss Prime Site) sehen derzeit in ihren Statuten einen Schwellenwert vor, der unter 0.5% des Aktienkapitals liegt. 

Der Fall von Swiss Prime Site zeigt die Bereitschaft der Aktionäre und Aktionärinnen, sich für die Verteidigung ihrer Rechte einzusetzen. Unternehmen, die gegenwärtig einen Schwellenwert von weniger als 0.5% des Kapitals haben, sollten dies berücksichtigen und diesen Schwellenwert beibehalten. Ansonsten könnten die Aktionäre und Aktionärinnen Vorschläge zu solchen Statutenänderungen, die einer Verminderung ihrer Rechte zur Folge hätten, ablehnen. «Nichts hindert die Unternehmen daran, einen niedrigeren Schwellenwert in ihren Statuten beizubehalten», sagt Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos. 

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