11/15/2021

Die Roche-Aktionäre werden am 26. November über die Genehmigung des Rückkaufs von 53.3 Millionen Roche-Aktien von Novartis abstimmen. Die Ethos Stiftung befürwortet zwar den Ausstieg eines direkten Konkurrenten, ist jedoch der Ansicht, dass das gewählte Vorgehen nicht im Interesse der Minderheitsaktionäre ist, da die Stimmrechte des bisherigen Mehrheitsaktionärs von 45% auf 67.5% steigen, ohne dass er irgendeine Investition tätigen muss.

Die Ethos Stiftung bedauert, dass die Aktionärinnen und Aktionäre an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. November noch immer nicht zu Wort kommen können. Grund dafür ist die Covid-Verordnung des Bundesrates, die es den Unternehmen nach wie vor erlaubt, ihre Generalversammlungen hinter verschlossenen Türen abzuhalten. Daher äussert Ethos auf diesem Weg öffentlich ihre Zweifel an der vom Roche-Verwaltungsrat vorgeschlagenen Transaktion. 

Ethos ist der Ansicht, dass das Ausscheiden eines direkten Konkurrenten aus dem Aktionariat eine gute Nachricht für die Aktionärinnen und Aktionäre von Roche ist, zumal es Novartis mit 33.3% der Stimmrechte möglich war, an der Generalversammlung die eigenen Interessen denjenigen von Roche vorzuziehen. Ethos ist jedoch der Ansicht, dass das für diesen Ausstieg gewählte Vorgehen für die Inhaber von Roche-Genussscheinen aus den folgenden Gründen nicht vorteilhaft ist:

  • Die Transaktion, die aus dem Rückkauf von 53.3 Millionen Aktien und der anschliessenden Vernichtung besteht, wird vollständig durch die Emission von Anleihen finanziert. Ethos stellt die Fähigkeit von Roche, weiterhin in die Zukunft zu investieren, insbesondere in Forschung und Entwicklung, nicht in Frage. Dennoch ist Ethos der Ansicht, dass es nicht im Interesse aller Anspruchsgruppen ist, 19 Milliarden Franken Schulden aufzunehmen, nur um Kapital zu vernichten.
  • Diese Erhöhung der Verschuldung wird die Macht des Hauptaktionärs stärken. Während sich der Anteil des Aktionärspools der Familie an der Marktkapitalisierung nur von 8.3% auf 8.9% erhöht, steigen seine Stimmrechte von 45% auf 67.5%, ohne dass er einen Rappen investieren muss. Der Pool wird damit die Schwelle von zwei Dritteln der Stimmrechte überschreiten, was es ihm ermöglicht, an der Generalversammlung sämtliche Anträge abzusegnen, einschliesslich derjenigen, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern. Zudem entsprechen selektive Aktienrückkäufe nicht den Richtlinien von Ethos, da sie für Minderheitsaktionäre nachteilig sind.  

Ethos ist der Ansicht, dass Roche diese Gelegenheit hätte nutzen sollen, um die zurückgekauften Aktien wieder auf den Markt zu bringen. Viele Anleger wären bereit gewesen, ihre Genussscheine in Aktien umzutauschen, die ihnen ein Stimmrecht verliehen hätten. Nun wird die erhebliche Veränderung der Aktionärsstruktur, welche sich aus der Vernichtung der Aktien ergibt, ausschliesslich dem Aktionärspool der Familie zugutekommen. Die Inhaber von Genussscheinen und die anderen Inhaber von stimmberechtigten Aktien werden zwar über 90% der Marktkapitalisierung besitzen, aber nur 24.9% der Stimmrechte halten.

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