02/20/2023

Den Auftakt zur 2023 Saison der Generalversammlungen gibt Novartis am 7. März. Nachdem GVs drei Jahre hinter verschlossenen Türen gehalten wurden, sollen sie wieder auf traditionellem Weg stattfinden. Die neue Saison wird jedoch bereits von einer virtuellen Bedrohung überschattet. Novartis schlägt seinen Aktionärinnen und Aktionären vor, in den Statuten die Möglichkeit GVs zu 100% virtuell abzuhalten zu verankern. Wie bereits angekündigt, ruft Ethos die Aktionärinnen und Aktionäre dazu auf, sich dieser Statutenänderung zu widersetzen.

Die Revision des Obligationenrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erlaubt es Unternehmen, Generalversammlungen (GV) ohne physischen Ort abzuhalten, sofern eine entsprechende Bestimmung in den Statuten dies vorsieht. Es ist also Sache der Aktionärinnen und Aktionären der Unternehmen, zu entscheiden, ob sie diese Möglichkeit annehmen oder nicht. 

Darüber hinaus und im Gegensatz zu den GVs der COVID-Ära müssen Unternehmen, die in Zukunft eine virtuelle GV abhalten wollen, ihrem Aktionariat die Möglichkeit garantieren, virtuell abzustimmen und live zu intervenieren. Ein solches System wurde bisher noch von keinem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz getestet.

Hybrid ja, 100% virtuell nein

Die Ethos Stiftung, die Aktionärinnen und Aktionäre schon immer ermutigt hat, an den GVs der Unternehmen, deren Miteigentümer sie sind, teilzunehmen, ist der Ansicht, dass die Organisation von «hybriden» GVs der beste Weg ist, um die Beteiligung an diesen zu erhöhen. «Hybrid» heisst, dass sowohl eine physische Versammlung als auch eine Live-Übertragung auf der Internetseite des Unternehmens stattfindet, die dem Aktionariat die Möglichkeit gibt aus der Ferne abzustimmen und zu intervenieren. Auf diese Weise können Aktionärinnen und Aktionäre weiterhin auswählen, wie sie ihre Stimmrechte am besten ausüben möchten. Die Durchführung einer hybriden GV erfordert auch keine Statutenände-rung für das Unternehmen.

Eine Statutenänderung, die ausschliesslich virtuelle GVs zulässt, stellt somit einen Eingriff in die Aktionärsrechte dar. Ethos empfiehlt deshalb, eine solche Bestimmung in den Statuten abzulehnen. Für Privataktionärinnen und -Aktionäre oder Pensionskassen ist die GV oft die einzige Gelegenheit, die Mitglieder des Verwaltungsrats direkt zu treffen und ihnen Fragen zu stellen, oder sie mit bestimmten unternehmensspezifischen Problemen zu konfrontieren. Dieser einmalige Moment des Austauschs sollte daher erhalten bleiben.

Aktionärinnen und Aktionäre, halten weiterhin an physischen Generalversammlungen fest 

Wie Novartis werden wohl auch zahlreiche in der Schweiz börsenkotierte Unternehmen ihren Aktionärinnen und Aktionären dieses Jahr einen solchen Antrag auf Statutenänderung unterbreiten. Ethos hat deshalb ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte angepasst und bereits im Oktober 2022 allen Unternehmen angekündigt, dass sie eine Statutenänderung, welche die ausschliessliche Durchführung von virtuellen GVs erlaubt, ablehnen wird. Ethos könnte jedoch eine Statutenbestimmung akzeptieren, welche die Durchführung von 100% virtuellen GVs nur in Fällen erlaubt, "in denen eine physische Versammlung der Aktionärinnen und Aktionäre von den zuständigen Behörden verboten wird".

Als Beweis dafür, dass das Thema heikel ist und das Aktionariat weiterhin an physischen GVs festhält, kündigte Novartis an, dass diese Statutenänderung, sollte sie angenommen werden, dem Aktionariat an der GV 2025 erneut zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Dies obwohl das Unternehmen ursprünglich vorhatte, diese Abstimmung nur alle fünf Jahre zu wiederholen. 

Wie in jeder Saison veröffentlicht Ethos ihre Stimmrechtsempfehlungen für schweizerische und ausländische Unternehmen 48 Stunden vor der GV auf ihrer Website.

Daten der Generalversammlungen & Abstimmungsempfehlungen

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