12/15/2022

Um einer Verschlechterung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Revision des schweizerischen Aktienrechts vorzubeugen, verschärft die Ethos Stiftung ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte für die Generalversammlungssaison 2023. Ethos befürchtet insbesondere eine Machtverschiebung von der Generalversammlung (GV) zum Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalbandes, dass es für Aktionäre künftig komplizierter wird, ein Traktandum auf die Tagesordnung einer GV zu setzen, oder dass Unternehmen 100% virtuelle GVs organisieren können. Ethos erhöht auch die Erwartungen an die Klimaberichterstattung und an die Nachfolgeplanung der Verwaltungsräte.

Jedes Jahr aktualisiert die Ethos Stiftung ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte, um den jüngsten Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance und der Nachhaltigkeit, aber auch der Entwicklung des rechtlichen Rahmens Rechnung zu tragen. Dieses Dokument, das in drei Sprachen veröffentlicht wird, ist von zentraler Bedeutung, da es die Grundlage für alle Analysen und Abstimmungsempfehlungen bildet, die Ethos seinen Kunden gibt.

Für die Ausgabe 2023 berücksichtigte Ethos die Revision des schweizerischen Aktienrechts (im Obligationenrecht enthalten). Während ein Teil der neuen Bestimmungen bereits 2021 in Kraft tritt, insbesondere die Einführung von Geschlechterquoten in den Führungsgremien, gilt die Mehrheit erst ab dem 1. Januar 2023. Die Unternehmen haben somit zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen einzuhalten und ihre Statuten entsprechend anzupassen.

Es scheint jedoch, dass diese Anpassung zu einer unbeabsichtigten Verschlechterung der Aktionärsrechte führen könnte, insbesondere im Hinblick auf die Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung einer GV. Um dies zu verhindern, schickte Ethos im Oktober ein Schreiben an alle Präsidentinnen und Präsidenten des SPI, um sie auf die erkannten Risiken aufmerksam zu machen sowie sie über die entsprechenden Änderungen der Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte zu informieren.

Drei Punkte, die es zu beachten gilt

Erstens wird Ethos jeden Vorschlag zur Anpassung des Schwellenwerts für die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes an einer GV aufmerksam und kritisch prüfen. Das neue Gesetz sieht nämlich vor, dass dieser auf maximal 0,5 Prozent des Kapitals festgelegt werden muss. Dieser Schwellenwert wird heute jedoch in den meisten Unternehmen als Nennwert des Kapitals ausgedrückt. Dies hat zur Folge, dass 23 der 48 Unternehmen im SMI Expanded einen Schwellenwert von weniger als 0.5% des Kapitals aufweisen. Die Änderung des neuen Obligationenrechts könnte es für Aktionäre schwierig machen, in Zukunft ein Traktandum zu beantragen (siehe Liste der betroffenen Unternehmen).

Ethos wird daher empfehlen, die Statutenänderung abzulehnen, falls die Anpassung des Nennwerts an einen Prozentsatz des Kapitals zu einer Verschlechterung des Schwellenwerts führen würde, der notwendig ist, um ein Traktandum auf die Tagesordnung einer GV zu setzen.

Zweitens führte Ethos in ihren Richtlinien Grenzen für die Nutzung des Kapitalbandes ein. Dieses neue System, welches das heutige genehmigte Kapital nach dem neuen Gesetz ersetzen wird, erlaubt es dem Verwaltungsrat, von den Aktionären zu verlangen, in den Statuten die Erlaubnis zu verankern, das Aktienkapital des Unternehmens während maximal fünf Jahren zu erhöhen (bis zu 150%) oder zu reduzieren (bis zu 50%), ohne erneut an die Aktionäre gelangen zu müssen. Dies kann besonders problematisch sein, wenn das Kapital ohne Bezugsrechte erhöht oder gegen die Interessen der Anspruchsgruppen herabgesetzt wird.

Damit die Aktionäre die Kontrolle über die Verwendung dieses Bands behalten, hat Ethos in seinen Richtlinien transparente Grenzen eingeführt. So darf die Obergrenze bei Kapitalerhöhungen nicht mehr als 20 Prozent des Aktienkapitals betragen, davon maximal 10 Prozent ohne Vorzugsrechte, um akzeptiert zu werden. Für den Teil "Verringerung" der Kapitalspanne darf die Ermächtigung ohne angemessene Begründung nicht mehr als 5% des Aktienkapitals betragen. Werden diese Grenzen überschritten, wird Ethos empfehlen, gegen die Statutenänderung Einspruch zu erheben.

Drittens ist Ethos der Ansicht, dass physische AGs weiterhin üblich sein sollten, ausser unter ausserordentlichen Umständen, die von den Behörden genehmigt werden. Das neue Gesellschaftsrecht erlaubt es den Unternehmen übrigens, hybride Versammlungen (Präsenz und virtuell) zu organisieren - was Ethos als gute Praxis erachtet - ohne jegliche Anpassung der Statuten. Ethos wird deshalb jede Statutenänderung ablehnen, die es einem Unternehmen erlauben würde, nur virtuelle GVs abzuhalten.

Maximale Amtsdauer auf 16 Jahre reduziert

Ethos hat auch seine Richtlinien für die Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern angepasst. Um eine angemessene Nachfolge in den Verwaltungsräten zu gewährleisten, sehen die Ethos Richtlinien insbesondere neu eine Amtszeitbeschränkung von 16 statt 20 Jahren vor. Diese Reduktion widerspiegelt in der Tat die Marktpraxis und einen grösseren Erneuerungsbedarf in den Verwaltungsräten, insbesondere um die Anforderungen an Unabhängigkeit und Vielfalt zu erfüllen. 

Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2023

Wichtigste Änderungen gegenüber der Ausgabe 2022

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